Technischer Nichtraucherschutz - Passivrauchen erfolgreich bekämpfen
Technischer Nichtraucherschutz beinhaltet Maßnahmen, um Nichtraucher vor dem Passivrauchen, also dem Einatmen von Zigarettenqualm, zu schützen. Hierzu gibt es Regelungen, die der gesundheitlichen Gefährdung entgegenwirken sollen.
Neben allgemeinen Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz lassen sich durch technische Einrichtungen Möglichkeiten für Raucher schaffen, ohne Nichtraucher dem schädlichen Zigarettenqualm auszusetzen.
Der Nichtraucherschutz ist inzwischen bundesweit, wenn auch mit unterschiedlichen Gesetzen, geregelt. Neben dem Nichtraucherschutzgesetz sind stets die Arbeitsstättenverordnung, der allgemeine Arbeitsschutz sowie Sonderregelungen für Gaststätten und andere Branchen zu beachten.
Umsetzung von Technischem Nichtraucherschutz
Um in öffentlichen Gebäuden oder in gewerblich genutzten Räumen den Technischen Nichtraucherschutz (TNRS) umzusetzen, haben sich inzwischen zwei Lösungen etabliert:
Die Einrichtung eines Raucherzimmers (Raucherraums oder Raucherlounge)
Wichtig ist hierbei ein leistungsfähiger Luftreiniger, die Ausstattung mit nicht brennbaren Materialien sowie gut schließende Türen, damit sich Tabakrauch nicht in allgemeine Räume verflüchtigt und zum ungewollten Passivrauchen von Nichtrauchern führt.
- Textile Bodenbeläge nehmen leichter Gerüche an. Fliesen oder nicht brennbare Kunststoffe sind besser geeignet.
- Gut schließende Türen (evtl. mit einer zusätzlichen Dichtung) sorgen dafür, dass keine Luft in allgemeine Bereiche strömt.
- Rauchertische mit geruchfreien Aschenbechern eignen sich bestens für Raucherzimmer.
- Deckenluftreiniger mit den passenden Filtern sorgen für frische Luft.
Das Aufstellen einer Raucherkabine
Die Raucherkabinen haben den Vorteil, dass innerhalb großer Hallen/ Räume keine baulichen Maßnahmen notwendig sind.
Die Aufstellung einer Kabine ist ohne großen Aufwand möglich und durch die Einsparung von Baumaßnahmen eine sehr günstige Lösung.
Vorteil ist hier die Nähe zum Arbeitsplatz (beispielsweise in Werkhallen oder in Flughäfen etc.) sowie die schnelle Umsetzung der Vorgaben.
Raucherkabinen sind schnell montiert und bei Bedarf auch an anderer Stelle einfach neu zu montieren.
Raucherkabinen sind die Lösung, wenn Technischer Nichtraucherschutz schnellstens bei geringem Platzbedarf und ohne große Umbaumaßnahmen umgesetzt werden soll!
Konzeption technischer Einrichtungen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzes
Bei dem Einrichten von Raucherräumen oder dem Aufstellen von Raucherkabinen übernehmen wir auf Wunsch gerne die Konzeption für Sie.
Nach Feststellung der örtlichen Gegebenheiten (zur Verfügung stehender Raum, Arbeitsstättenverordnung) erarbeiten wir für Sie ein individuelles Konzept, wie Sie Nichtraucherschutz am besten umsetzen können. Fordern Sie unser unverbindliches Angebot an!
Was steckt hinter den Vorgaben?
Der Technische Nichtraucherschutz ist auf Länderebene durch unterschiedliche Gesetze reguliert. Einige Länder haben in ihren gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz Innovationsklauseln aufgenommen, die technische Lösungen als Ausnahme von Rauchverboten vorsehen.
Das Ziel dieser Ergänzungen in den Vorgaben liegt darin, auf technische Entwicklungen reagieren zu können, die den Nichtraucher ebenso effektiv schützen wie ein Rauchverbot. Weiterhin können so die Belange von Rauchern mit den Belangen von Nichtrauchern in Einklang gebracht werden. Nach wie vor müssen am Arbeitsplatz, in Gaststätten und anderen Bereichen selbstverständlich geltende Gesetze wie Arbeitsstättenverordnung, Nichtraucherschutzgesetz und andere geltende Vorgaben eingehalten werden, um nichtrauchenden Menschen Schutz vor Passivrauchen zu bieten. Der Gesundheitsschutz hat nach wie vor Priorität.