Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg
Neuregulierung 2026
Bereits im Jahr 2025 wurde das neue Landesnichtraucherschutzgesetz für Baden-Württemberg auf den Weg gebracht.
in einem Prozess der Novellierung und Verschärfung, basierend auf Empfehlungen eines Bürgerforums.
Die endgültigen neuen Regeln sind noch nicht final verabschiedet, aber die aktuellen Bestimmungen gelten weiterhin.
Betreiber von Rauchergaststätten und Spielhallen: Handeln Sie jetzt!
Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere Betreiber von gastronomischen Betrieben und Spielhallen/Wettbüros, in denen bislang durch Ausnahmeregelungen das Rauchen erlaubt war.
Handeln Sie rechtzeitig mit dem Einbau einer Raucherkabine oder eines Raucherraumes um einen lückenlosen Übergang zu den neuen Vorschriften zu gewährleisten.
Verlieren Sie keine Gäste durch Rauchverbote!
Lösungen: Einrichtung eines Raucherraumes oder die Integration einer Raucherkabine
Raucherraum
Raucherraum: Gute Integration und effektiver Schutz
Ein Raucherraum bietet – je nach Ausstattung und Design – ein ansprechendes Ambiente, das sich nahtlos in Ihre Räume einfügt. Die entscheidende Grundlage bildet ein leistungsstarker Luftreiniger, der mit einem speziell abgestimmten Filtersystem für saubere Atemluft sorgt. Mit dem passenden Filterpaket werden Zigarettenqualm und störende Tabakgerüche zuverlässig und effizient aus der Raumluft gefiltert, um den Nichtraucherschutz optimal zu gewährleisten.
Raucherkabine
Raucherkabine: Flexibel, transparent und schnell installiert!
Eine moderne Raucherkabine lässt sich in den meisten Fällen flexibel in bestehende Räume integrieren. Durch die typischerweise verglasten Wände entsteht keine soziale Isolation: Raucher können entspannt ihre Zigaretten genießen und bleiben gleichzeitig Teil des Geschehens im Raum. Diese Lösung ist ideal für eine unkomplizierte und schnelle Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Auch die Kabinen sind mit unseren Hochleistungsluftreinigern ausgestattet.
Bereiche in denen künftig nicht mehr geraucht werden darf:
Handlungsbedarf wird insbesondere gesehen um nicht mehr nur klassische Tabakprodukte sondern auch den Genuß von E-Zigaretten etc. zu regulieren. Mit der Novelle sollen insbesondere Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und chronisch Erkrankte besser vor den Risiken des Passivrauchens geschützt werden.
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen
- Spielhallen und Spielbanken
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen
- Messehallen und Kongresszentren
Im Besonderen werden Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche wie
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
Planung und Montage von Systemen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes
Bei dem Einrichten von Raucherräumen oder dem Aufstellen von Raucherkabinen übernehmen wir auf Wunsch die Planung inklusive Lieferung und Montage für Sie.
Wenn auch Sie betroffen sind von den bevorstehenden Änderungen, wenden Sie sich gerne an us.
Informationen zu den geplanten Änderungen (Quellen)
Informationsseite zur Gesetzesänderung in Baden-Württemberg
